Über uns

Der Ökumenische Presseclub Baden-Württemberg (ÖPC) besteht seit Mai 1978. Ihm gehören etwa 150 Journalistinnen und Journalisten verschiedener christlicher Konfessionen an. Der Zweck des ÖPC ist es - laut § 2 seiner Satzung - "zum Nutzen der journalistischen und redaktionellen Arbeit seiner Mitglieder Gelegenheiten zum Informations- und Meinungsautausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft, Kultur und der Kirchen zu schaffen". Dazu lädt der ÖPC in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten aus Kirche, Politik und Gesellschaft zu Gesprächen ein und besucht interessante Einrichtungen und Institutionen in Baden-Württemberg.
 
Wenn Sie Interesse am ÖPC haben und gerne zu den Veranstaltungen eingeladen werden möchten, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular auf dieser Homepage. Sie erhalten dann per Mail die Einladungen zu den kostenlosen Veranstaltungen.

Der ÖPC arbeitet eng mit der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands, Region Südwest, zusammen und lädt gemeinsam zu den Veranstaltungen ein.

Der Vorstand seit 2006

Am 28. Juni 2006 verabschiedete der ÖPC seinen langjährigen Vorsitzenden Hans-Peter Scheibel (Mitte). Zum neuen Vorsitzenden wurde Christian Turrey (rechts) gewählt, sein Stellvertreter ist Klaus Rieth.

Christian Turrey

Chefredakteur der Redaktion KiP (Katholische Kirche im Privatfunk) in Stuttgart

Klaus Rieth

Kirchenrat Klaus Rieth war in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zuständig für die Außenbeziehungen. Er war bis zu seinem Ruhestand Referatsleiter für den Bereich Mission, Ökumene und Entwicklung.

Satzung

Name, Sitz und Zweck

§ 1. Der Ökumenische Presseclub Baden-Württemberg setzt sich die Aufgabe, Damen und Herren der christlichen Publizistik, vor allem der kirchlichen Presse, zusammenzuführen. Die Mitgliedschaft von
 Personen, die für kirchliche Themen in Tagespresse, Funk und Fernsehen zuständig sind, ist möglich.

§ 2. Zweck des Clubs ist es, zum Nutzen der journalistischen und redaktionellen Arbeit seiner Mitglieder Gelegenheiten zum Informations- und Meinungsaustausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen  Lebens, der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und der Kirchen zu schaffen.

Organe

§ 3. Die Organe des Ökumenischen Presseclubs Baden-Württemberg sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 4. Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Mitgliedern.

§ 5. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von drei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit der in der ordentlichen Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder gewählt. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte die oder den Vorsitzenden und die Stellvertretung.

§ 6. Der Vorstand entscheidet nach Maßgabe dieser Satzung über alle die Tätigkeit des Clubs betreffenden Fragen. Er beschließt mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes, soweit diese Satzung nichts anders vorschreibt.

§ 7. Die oder der Vorsitzende - bei Verhinderung die oder der stellvertretende Vorsitzende - vertritt den Presseclub nach außen.

§ 8. Die Tätigkeit aller Vorstandsmitglieder erfolgt ehrenamtlich.

§ 9. Die oder der Vorsitzende hat mindestens einmal jährlich, und zwar innerhalb der ersten sechs Monate des Kalenderjahres, eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Der Termin hierfür und die Tagesordnung sind den Mitgliedern vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.

Die Mitgliederversammlung ist mit einfacher Stimmenmehrheit der Mitglieder beschlußfähig, soweit diese Satzung nichts anderes vorschreibt. Sie hat den Tätigkeits- und Kassenbericht entgegenzunehmen, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, Umfang und Art der Clubaktivitäten für das laufende Jahr zu besprechen, die Höhe der Beiträge zu bestimmen und fällig gewordene Wahlen für den Vorstand vorzunehmen.

§ 10. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muß von der oder dem Vorsitzenden innerhalb von sechs Wochen einberufen werden, wenn dies ein Drittel der Mitglieder schriftlich beantragt.

Mitgliedschaft

§ 11. Als Mitglieder werden vom Vorstand auf Vorschlag von Clubmitgliedern Damen und Herren zugewählt, die zu dem in § 1 dieser Satzung umschriebenen Personenkreis zählen. Zuwahlen erfordern einen einstimmigen Beschluß des Vorstandes. 

§ 12. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Ein Ausschluß erfordert den einstimmigen Beschluß des Vorstandes und setzt die vorherige Anhörung des betroffenen Mitgliedes voraus.

Beiträge

§ 13. Der Presseclub ist berechtigt, von seinen Mitgliedern Beiträge zu erheben. Sie sind ausschließlich den satzungsgemäßen Zwecken des Clubs zuzuführen.

Satzungsänderungen

§ 14. Über Satzungsänderungen kann nur auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder entschieden werden.

Schlußbestimmungen

§ 15. Bei Auflösung des Presseclubs fällt vorhandenes Clubvermögen einer als gemeinnützig anerkannten kirchlichen Organisation zu.

§ 16. Die Auflösung kann nur von einer Drei-Viertel-Mehrheit der auf einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

Vorstehende Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des Ökumenischen Presseclubs Baden-Württemberg, die am 29.5.1978 in Stuttgart im Evangelischen Pressehaus stattfand, einstimmig beschlossen.

Stuttgart, 29.5.1978.

F.d.R.

Josef Dewald                                                            Marianne Koch (Leiterin der Gründungsversammlung)

Zusatz: Die sprachliche Angleichung der Satzung i. S. der Gleichberechtigung der Geschlechter erfolgte auf Empfehlung der Mitgliederversammlung am 25. Juni 1993 in Stuttgart durch den Vorstand am 29. September 1993 in Karlsruhe.